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Was kostet eine Mediation?Die Kosten eines Mediationsverfahrens werden üblicherweise zwischen den Parteien aufgeteilt. Die genaue Kostenteilung, z.B. auch unter Berücksichtigung einer unterschiedlichen Einkommenshöhe der Parteien, kann im Erstgespräch gemeinsam mit dem Mediator/der Mediatorin festgelegt werden. Der Bereich der Lehrlingsmediation stellt hier eine Ausnahme dar, da vom Gesetzgeber vorgegeben wird, dass die Kosten vom/von der Lehrbeaurtragten zu tragen sind. Über die genauen Kosten werden Sie in der ersten Sitzung aufrgeklärt bzw. können Sie sich auf der Homepage unter der Rubrick "Rahmenbedingungen" informieren.
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Wie lange dauert eine Mediaton?Die Dauer eines Mediationsverfahrens hängt u.a. von der Komplexität des Falles, der Anzahl der Parteien und dem Grad der Zusammenarbeit der Parteien ab. Eine Sitzung dauert üblicherweise 1,5 bis max. 2 Stunden. Die Termine für die Sitzungen werden zwischen den Mediator/innen und den Beteiligten vereinbart, es findet eine Sitzung pro Woche statt. Teammediationen können in besonderen Fällen auch länger dauern (z.B. einen Halbtag oder länger). Diese werden individuell nach vorliegender Konfliktsituation und Teamkonstellation vereinbart. Wichtig: Die Teilnahme am Mediationsverfahren ist freiwillig, d. h. jede/r Beteiligte kann das Mediationsverfahren jederzeit beenden. Üblicherweise erfolgt nach etwa drei Sitzungen eine Bilanz des bisher Erreichten.
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Was bedeutet "Fristenhemmung"?"Mit einer Frist ist jener Zeitraum gemeint, bis zu dessen Ablauf eine bestimmte Handlung (z.B. die Einbringung einer Klage) vorzunehmen ist. Machen Sie dies nicht rechtzeitig, kann Ihr Anspruch bzw. Ihr Recht verloren gehen. Die Hemmung von Fristen bewirkt, dass eine Frist zur Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen gestoppt wird, solange das Mediationsverfahren von eingetragenen Mediatoren durchgeführt wird. Über Details zur Fristenhemmung informieren Sie die Mediator/innen zu Beginn des Mediationsverfahrens.
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Was bedeutet "eingetragene/r Mediator/in?"Mit dem seit 2004 geltenden Zivilrechts-Mediations-Gesetz hat der Staat Österreich, einen gesetzlichen Rahmen zur Regelung von Konflikten geschaffen, zu deren Entscheidung eigentlich die ordentlichen Gerichte zuständig sind. Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz führt dazu eine Liste der “eingetragenen Mediatoren“. Voraussetzung für die Eintragung ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation, Vertrauenswürdigkeit, ein Mindestalter und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Die Eintragung bietet Gewähr für eine bestimmte Qualität des Mediators/der Mediatoin und die Sicherheit eines gesetzlich geregelten Rahmens für das Mediationsverfahren. Ein “eingetragener Mediator” ist zur Verschwiegenheit gesetzlich verpflichtet und darf auch nicht als Zeuge/Zeugin (in einer mit dem Mediationsverfahren in Zusammenhang stehenden gerichtlicher Auseinandersetzung) einvernommen werden. Außerdem tritt bei derartigen Mediationsverfahren eine Fristenhemmung in Kraft, die Klient/innen davor schützt, während der Dauer des Mediationsverfahrens eine Frist zu versäumen.
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Brauche ich zur Mediation einen Rechtsanwalt?Mediation ist keine Rechtsberatung! Zur Klärung von rechtlich bedeutsamen Fragen ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt unerlässlich, vor allem auch, um volle Aufklärung über die rechtlichen Konsequenzen der vereinbarten Lösungen zu haben. Ihr Rechtsanwalt/Ihre Rechtsanwältin wird dadurch anstelle Ihres Rechtsvertreters/Ihrer Rechtsvertreterin zu Ihrem Rechtsberater/Ihrer Rechtsberaterin, der/die Sie – durchaus parteilich – über Ihre Rechte und Möglichkeiten berät. Der Mediator/die Mediatorin wird Sie im Zuge des Verfahrens nochmals auf die Notwendigkeit einer externen Beratung hinweisen und das Verfahren ggf. auch zur Einholung der erforderlichen Beratung unterbrechen. Der Mediator/die Mediatorin informiert Sie auch über die Möglichkeiten einer kostenlosen Rechtsberatung bei verschiedenen Institutionen.
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Dürfen Mediator/innen vor Gericht als Zeugen aussagen?Nein. Eingetragene Mediator/innen sind durch das Zivilrechtsmediationsgesetz davor geschützt, als Zeug/innen in einem Verfahren einvernommen zu werden, welches im Zusammenhang mit einem Mediationsverfahren steht. Das Zivilrechtsmediationsgesetz § 18 besagt: "Der Mediator ist zur Verschwiegenheit über die Tatsachen verpflichtet, die ihm im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden. Er hat die im Rahmen der Mediation erstellten oder ihm übergebenen Unterlagen vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt für Hilfspersonen des Mediators sowie für Personen, die im Rahmen einer Praxisausbildung bei einem Mediator unter dessen Anleitung tätig sind."
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Für welche Konflikte eignet sich Mediation?Mediation hat sich in vielen Bereichen zur Lösung von Konflikten bewährt, vor allem, weil dabei individuelle und zukunftsorientierte Lösungen von den Beteiligten selbst erarbeitet werden. Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation sind in jedem Fall die Freiwilligkeit, d. h., alle Beteiligten müssen freiwillig an dem Verfahren teilnehmen und grundsätzlich eine Verhandlungsbereitschaft zeigen. Im Erstgespräch wird zudem geklärt, ob Mediation, in Ihrem Fall das geeignete Verfahren ist. Zudem Erhalten Sie auch Informationen, welche alternativen Beratungsformen - in Ihrem Fall - denkbar wären, wenn Mediation ungeeignet erscheint bzw ist.
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Wie lange dauert eine Psychotherapie?Über die Dauer einer Psychotherapie lässt sich keine eindeutige Aussage treffen. Die Dauer ist abhängig vom Schweregrad der Symptome / Problemstellungen.
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Was kostet eine Psychotherapie?Erstgespräch: kostenlos Einzeltherapie: € 90,- (50 Minuten / Sitzung) Paartherapie: € 160,- (90 Minuten / Sitzung)
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