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MEDIATION

Als Mediator unterstütze ich Sie dabei, Konflikte eigenverantwortlich, fair und nachhaltig zu lösen.

Konflikte entstehen in allen Lebensbereichen. Mediation bewährt sich in diversen Bereichen wie beispielsweise im häuslichen Umfeld  (in der Familie oder in der Partnerschaft, bei Trennung und Scheidung), im Berufsleben (am Arbeitsplatz bzw. in Unternehmen) sowie im sozialen Zusammenleben (mit Nachbarn, im Gesundheitswesen, ...).

Mediation dient zur Vermittlung in einem Konflikt, wobei alle Konfliktbeteiligten in die Lösungsfindung miteinbezogen werden. Der Weg zur Lösung findet im direkten Kontakt unter der Leitung und Gesprächsführung von Mediator/innen statt. Mediator/innen sind dritte Personen, welche am Konflikt unbeteiligt - und in der Sache neutral und allparteilich sind - und daher für alle Konfliktparteien arbeiten. So ist es möglich, dass von den Konfliktparteien einvernehmliche Lösungen erarbeitet werden können. Mediation beruht auf Freiwilligkeit.

PRINZIPIEN DER MEDIATION

Allparteilichkeit

Mediator/innen sind in ihrem Handeln und Auftreten allen Konfliktparteien gegenüber gleich verpflichtet und gleich zugewandt. Sie sind angehalten, im Mediationsverfahren alle Konfliktparteien gleichermaßen zu unterstützen.

Verschwiegenheit/Vertraulichkeit

MediatorInnen wahren die Vertraulichkeit aller Informationen aus der Mediation und im Zusammenhang damit. Die Aufklärung der Konfliktparteien über die Verschwiegenheitspflicht liegt in der Verantwortung der Mediator/innen und ist prinzipiell Bestandteil der Arbeitsvereinbarung. Überdies obliegt es den Mediator/innen, gemeinsam mit den Konfliktparteien zu klären, wie mit Informationen umzugehen ist, an denen ein öffentliches Interesse besteht.


Wenn die Auftraggeber (z.B. Vorgesetzte) von den Konfliktparteien verschieden sind, wird mit den Konfliktparteien vereinbart, welche Information an den Auftraggeber weiter gegeben werden.

Freiwilligkeit

Ein wesentliches Element der Mediation ist die freiwillige Teilnahme aller beteiligten Personen an der Mediation. 

Unabhängigkeit

Mediator/innen legen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen oder fortführen, alle Umstände offen,
- die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten oder
- zu Interessenskonflikten führen könnten oder
- den Anschein eines der beiden vorgenannten Umstände
erwecken könnten.

 

In solchen Fällen nehmen Mediator/innen die Mediationstätigkeit nur dann wahr, wenn sie sicher sind, ihre Aufgabe unabhängig und objektiv durchführen zu können, sodass die Unparteilichkeit gewährleistet ist, und wenn alle Mediand/innen nach Offenlegung ausdrücklich zustimmen. Diese Offenlegungspflicht besteht im Mediationsverfahren zu jeder Zeit und in einem Umfang, der den gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht zuwiderläuft.

Transparenz

Sämtliche Vorgänge in der Mediation werden von den Mediator/innen in verständlicher Form transparent gemacht. Insbesondere werden die Konfliktparteien über Methode, Inhalte, Ziele, Grenzen und gegebenenfalls alternative Konfliktlösungsmethoden zur Mediation informiert.

Vorteile einer Mediation

Rasch

Sie können sofort und ohne Umwege mit der Klärung ihres Konfliktes beginnen und sind nicht abhängig von beispielsweise Gerichtsterminen, etc.

Lösungsorientiert

Mediation macht die hinter Ihren Standpunkten liegenden Interessen/Wünsche/Bedürfnisse sichtbar und schafft so ein besseres Verständnis füreinander und ermöglicht neue Lösungswege.

Strukturiert

Mediation schafft einen strukturierten Rahmen, in dem alle Konfliktbeteiligten gleichwertig miteinander sprechen können, da alle auf einer Ebene sind.

Kostengüntig

Im Vergleich zu anderen Verfahren (z. B. Gerichtsverfahren), kostet ein Mediationsverfahren meist deutlich weniger.

Zukunftsorientiert

Mediation klärt keine Schuldfrage, sondern konzentriert sich auf Lösungen für die Zukunft.

Eigenverantwortlich

Sie selbst finden die für Sie geeignetste Lösung und arbeiten aktiv daran. Solche Lösungen sind meist effizienter, fairer und stabiler.

Win - Win

Es gibt keine Verlierer, sondern Sie einigen sich auf eine Lösung, die für alle Konfliktparteien eine Verbesserung darstellt.

Beziehungserhaltend

Sie erhalten eine Gesprächsbasis mit Ihrem/Ihrer Konfliktpartner/in und können zukünftige Konflikte unter Umständen schon im Vorfeld klären.

ABLAUF EINER MEDIATION

Ein Mediationsverfahren folgt einem strukturierten Ablauf. Dieser orientiert sich an sechs Phasen/Schritten, welche alle einen spezifischen Schwerpunkt haben, um vom Konflikt zur Lösung zu kommen.

Erstgespräch

Im Erstgespräch klären wir, worum es in Ihrem Konflikt geht, wie das Mediationsverfahren abläuft und ob Mediation in Ihrem konkreten Fall das geeignete Verfahren ist. In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, mit den beteiligten Konfliktparteien einzelne Erstgespräche zu führen.

Darlegung der unterschiedlichen Positionen

Im nächsten Schritt beschreibt jede Konfliktpartei ihren Standpunkt. Gemeinsam wird geklärt, welche Themen bearbeitet werden sollen. Dabei wird darauf geachtet, dass alle Konfliktparteien und Themen gleichberechtigt behandelt werden.

Klärung der verschiedenen Interessen, Wünschen und Bedürfnissen

Alle genannten Themen werden mit meiner Unterstützung auf Ihre zugrundeliegenden Interessen und Wünsche formuliert. Diese Interessen und Wünsche hört Ihr-e Gesprächspartner-in möglichweiser das erste Mal, in dieser Form. Somit ist es Ihnen auch möglich, Hintergründe erstmalig wahrzunehmen und Sie beginnen Ihr Gegenüber zu verstehen, zudem werden Sie selbst besser verstanden.

Erarbeiten von Lösungsoptionen

Aufgrund der  Interessen und Wünsche aller Konfliktparteien werden von Ihnen gemeinsam mögliche Lösungen für jedes Thema erarbeitet.

Verhandlung über Lösungen

Aus den erarbeiteten Lösungsideen bzw. Lösungsmöglichkeiten wird in diesem Schritt darüber verhandelt, welche Lösungen für die Zukunft am tragfähigsten sind. Dabei werden die Interessen, Wünsche und Bedürfnisse von allen Konfliktparteien berücksichtigt.

Vereinbarung

Am Ende können Sie eine sogenannte Mediationsvereinbarung abschließen, in welcher alle Lösungen, die Sie erarbeitet haben, schriftlich dokumentiert werden.

DAUER EINER MEDIATION

Die Dauer einer Mediation kann im Vorhinein nicht festgelegt werden. Viele Faktoren haben einen Einfluss auf die Dauer eines Mediationsverfahrens. Dabei kommt es auf die Komplexität des konkreten Konfliktes an. Zusätzlich spielt auch die Bereitschaft, an einer gemeinsamen Lösungsfindung mitzuwirken, eine wesentliche Rolle.

INFORMATION ÜBER DEN RECHTLICHEN RAHMEN

Das Zivilrechts-Mediationsgesetz legt fest, wie Ihr Schutz während und nach einem Mediationsverfahren zu gewährleisten ist. Sie können so in aller Ruhe an Ihrer Konfliktlösung arbeiten, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen.

Verschwiegenheitspflicht von Mediator/innen
Mediator/innen sind zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen und Unterlagen aus der Mediation verpflichtet. Sie dürfen daher auch nicht als Zeug/innen vor Gericht aussagen.

Fristenhemmung in der Mediation
Mit einer Frist ist jener Zeitraum gemeint, bis zu dessen Ablauf eine bestimmte Handlung (z.B. die Einbringung einer Klage) vorzunehmen ist. Erfolgt dies nicht zeitgerecht, kann Ihr Anspruch bzw. Ihr Recht verloren gehen. Die Hemmung von Fristen bewirkt, dass eine Frist zur Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen gestoppt wird, solange das Mediationsverfahren von eingetragenen Mediator/innen durchgeführt wird.

Dokumentationspflicht
Mediator/innen sind verpflichtet, den Zeitpunkt des Beginns der gehörigen Fortsetzung und des Endes der Mediation zu dokumentieren und diese Dokumentation für sieben Jahre aufzubewahren.

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